Der GKV-Spitzenverband hat im vergangenen Jahr im Zuge der Neufassung seines Leitfadens Prävention eine Neuregelung der Anforderungen an die Anbieterqualifikation in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V beschlossen, über die das folgende GKV-Rundschreiben infromiert:
Information und Einladung zur Infoveranstaltung
Desweiteren wird darin eine Einladung zu einer Infoveranstaltung am 27.03.2019 in Hause des GKV-Spitzenverbands ausgesprochen, in der die Neuregelung vorgestellt und näher erläutert wird. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen:
Anmeldeformular zur Infoveranstaltung
Weitere Informationen sowie den Leitfaden Prävention finden Sie auf der GKV-Webseite.