Der GKV-Spitzenverband hat im vergangenen Jahr im Zuge der Neufassung seines Leitfadens Prävention eine Neuregelung der Anforderungen an die Anbieterqualifikation in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V beschlossen, über die das folgende GKV-Rundschreiben infromiert:

 Information und Einladung zur Infoveranstaltung

Desweiteren wird darin eine Einladung zu einer Infoveranstaltung am 27.03.2019 in Hause des GKV-Spitzenverbands ausgesprochen, in der die Neuregelung vorgestellt und näher erläutert wird. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen:

 Anmeldeformular zur Infoveranstaltung

Weitere Informationen sowie den Leitfaden Prävention finden Sie auf der GKV-Webseite.

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