{"id":24,"date":"2017-06-10T19:21:50","date_gmt":"2017-06-10T19:21:50","guid":{"rendered":"http:\/\/fs.buedinger4.com\/?page_id=24"},"modified":"2023-08-07T09:27:15","modified_gmt":"2023-08-07T09:27:15","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fakultaetentag-sportwissenschaft.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div style=\"padding: 30px 100px 30px 100px;\">\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a71<\/p>\n<p>(1) Der \u201eFakult\u00e4tentag Sportwissenschaft\u201c (FSW) ist die Vereinigung der Sportwissenschaftlichen Hochschuleinrichtungen (Fakult\u00e4ten, Fachbereiche, Institute, Abteilungen, F\u00e4cher, Seminare) der Universit\u00e4ten und wissenschaftlichen Hochschulen, die der Hochschul-Rektorenkonferenz (HRK) angeh\u00f6ren. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>(2) Bestehen an einer Universit\u00e4t oder wissenschaftlichen Hochschule mehrere Einrichtungen der Sportwissenschaft, so haben sie gemeinsam die Stellung eines Mitgliedes im FSW.<\/p>\n<p>(3) Andere hochschulische Einrichtungen (z.B. Fachhochschulen, Hochschulen in privater Tr\u00e4gerschaft) mit Fachrichtung in Sportwissenschaft bzw. Sport (mindestens mit Bachelor-Abschluss) k\u00f6nnen eine Mitgliedschaft im Gaststatus (ohne Stimmberechtigung) erwerben. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a72<\/p>\n<p>(1) Der FSW hat das Ziel, die Sportwissenschaft an den Hochschulen in Deutschland als Fachdisziplin in Lehre und Forschung zu erhalten, zu pflegen und zu f\u00f6rdern. Dazu geh\u00f6ren auch die Gestaltung bzw. Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr die Einrichtungen auf dem Gebiet der Sportwissenschaft einschlie\u00dflich der hochschulischen Organisation.<\/p>\n<p>(2) Der FSW nimmt wissenschaftspolitische und bildungspolitische Aufgaben f\u00fcr die Fachdisziplin Sportwissenschaft in der (Fach-)\u00d6ffentlichkeit wahr. Diese Aufgaben dienen der weiteren Profilierung der Sportwissenschaft nach innen (z.B. f\u00fcr die Einrichtungen der Sportwissenschaft) und nach au\u00dfen (z.B. gegen\u00fcber Hochschulleitungen). Zu diesen Aufgaben geh\u00f6ren neben Informationsaustausch, Meinungsbildung, Kontaktpflege und Beratung insbesondere:<\/p>\n<p>(2a) Fachliche Interessenvertretung gegen\u00fcber hochschulpolitischen Institutionen au\u00dferhalb der Sportwissenschaft, dazu z\u00e4hlt der Allgemeinen Fakult\u00e4tentag (AFT), dem der FSW als Mitglied angeh\u00f6rt; ferner sind dies z.B. die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Deutsche Hochschulverband (DHV).<\/p>\n<p>(2b) Fachliche Interessenvertretung in Bezug auf Studium und Lehre, Forschung, akademische Selbstverwaltung bzw. administrative Strukturen an den bzw. f\u00fcr die hochschulischen Einrichtungen.<\/p>\n<p>(2c) Fachliche Interessenvertretung gegen\u00fcber anderen wissenschaftlichen Einrichtungen (z.B. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bundesinstitut f\u00fcr Sportwissenschaft) und weiteren gesellschaftlichen Institutionen (z.B. Ministerien) und Organisationen (z.B. Stiftungen) einschlie\u00dflich der Sportverb\u00e4nde (z.B. Deutscher Olympischer Sportbund).<\/p>\n<p>(3) Zur Wahrnehmung gemeinsamer fachlicher Interessen kooperiert der FSW als Zusammenschluss hochschulischer Einrichtungen partnerschaftlich mit der Deutschen Vereinigung f\u00fcr Sportwissenschaft als die Personenvereinigung auf dem Gebiet der Sportwissenschaft. Dazu vereinbaren beide Partner geeignete Formate (z.B. gemeinsame Vorstandssitzungen, Tagungen).<\/p>\n<p>(4) Zur Erf\u00fcllung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben kann der FSW durch seinen Vorstand bzw. die Bundeskonferenz geeignete Verlautbarungen (z.B. Beschl\u00fcsse, Stellungnahmen, Empfehlungen, Resolutionen, Memoranden) einsetzen und diese ggf. mit anderen Interessenspartnern abstimmen sowie wissenschaftliche Veranstaltungen durchf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a73<\/p>\n<p>(1) Die Organe des FSW sind die Bundeskonferenz und der Vorstand.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr besondere Aufgaben (gem\u00e4\u00df \u00a7 2 der Satzung) k\u00f6nnen von der Bundeskonferenz und vom Vorstand Beauftragte benannt und Aussch\u00fcsse einberufen werden.<\/p>\n<p>(3) Auf Regional- bzw. Landesebene k\u00f6nnen die Mitgliedshochschulen freie Zusammenschl\u00fcsse bilden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a74<\/p>\n<p>(1) Die Bundeskonferenz ist das Plenum des FSW und w\u00e4hlt den Vorstand. In der Bundeskonferenz hat jedes Mitglied eine Stimme; entsendet das Mitglied mehrere Delegierte, ist die stimmberechtigte Person bis zum Sitzungsbeginn zu benennen. Stimm\u00fcbertragung ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(2) Die Bundeskonferenz ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 6, Absatz 1 vertreten ist. Sie fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten f\u00fcr die Feststellung der Mehrheit nicht als abgegebene Stimmen.<\/p>\n<p>(3) Die Bundeskonferenz tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.<\/p>\n<p>(4) In dringenden F\u00e4llen kann der Vorstand die Bundeskonferenz zu einer au\u00dferordentlichen Sitzung einberufen. Die Einberufung muss erfolgen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies beantragt.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a75<\/p>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus der vorsitzenden Person und mindestens zwei stellvertretenden (vorsitzenden) Personen Die stellvertretenden (vorsitzenden) Personen vertreten die vorsitzende Person im Verhinderungsfall und unterst\u00fctzen sie bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben.<\/p>\n<p>(2) Die vorsitzende Person und die stellvertretenden (vorsitzenden) Personen werden von der Bundeskonferenz in zwei getrennten Wahlg\u00e4ngen bestimmt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig; geheime Wahl kann durch mindestens eine stimmberechtigte Person beantragt werden.<\/p>\n<p>(3) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder betr\u00e4gt zwei Jahre.<\/p>\n<p>(4) Die vorsitzende Person f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des FSW, beruft die Sitzungen der Bundeskonferenz ein und leitet sie, f\u00fchrt deren Beschl\u00fcsse aus und vertritt den FSW nach au\u00dfen. Der Vorstand ist berechtigt, zu bestimmten Tagesordnungspunkten der Bundeskonferenz Vertretungen anderer Organisationen oder andere Personen als G\u00e4ste einzuladen. Der Vorstand sorgt f\u00fcr die Protokolle und versendet sie.<\/p>\n<p>(5) Zur Unterst\u00fctzung des Vorstandes kann eine Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung eingerichtet werden, die an einer ordentlichen Mitgliedshochschule angesiedelt ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a76<\/p>\n<p>(1) Sportwissenschaftliche Hochschuleinrichtungen treten dem FSW durch schriftliche Erkl\u00e4rung bei. Das gilt auch f\u00fcr die Mitglieder im Gaststatus gem\u00e4\u00df \u00a7 1, Absatz 3. Die Mitglieder verpflichten sich, die laufenden Verwaltungskosten einschlie\u00dflich der Vorstandsarbeit durch einen j\u00e4hrlichen Beitrag zu decken, dessen H\u00f6he die Bundeskonferenz bestimmt.<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand legt j\u00e4hrlich Rechenschaft \u00fcber seine Arbeit gegen\u00fcber der Bundeskonferenz ab. Die Kassenf\u00fchrung wird einmal vor Ende einer zweij\u00e4hrigen Amtszeit des Vorstandes durch zwei von der Bundeskonferenz bestimmte Personen gepr\u00fcft.<\/p>\n<p>(3) Jedes Mitglied tr\u00e4gt seine durch die Mitgliedschaft im FSW entstehenden Kosten selbst. Dies gilt auch f\u00fcr die Teilnahme an Sitzungen der Bundeskonferenz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a77<\/p>\n<p>\u00c4nderungen dieser Satzung beschlie\u00dft die Bundeskonferenz mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Anwesenden und mindestens der H\u00e4lfte der Mitglieder. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung k\u00f6nnen nicht nachtr\u00e4glich in die Tagesordnung aufgenommen werden. Satzungs\u00e4nderungen gelten nicht f\u00fcr die Sitzung, in der sie beschlossen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Verabschiedet von der 11. FSW-Bundeskonferenz am 28. April 2023<\/p>\n<\/div>\n<p><!-- end .entry-content --><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 (1) Der \u201eFakult\u00e4tentag Sportwissenschaft\u201c (FSW) ist die Vereinigung der Sportwissenschaftlichen Hochschuleinrichtungen (Fakult\u00e4ten, Fachbereiche, Institute, Abteilungen, F\u00e4cher, Seminare) der Universit\u00e4ten und wissenschaftlichen Hochschulen, die der Hochschul-Rektorenkonferenz (HRK) angeh\u00f6ren. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. 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